Wie wird der Bergbau in Deutschland reguliert?
Das aus dem Fernsehen oder Büchern bekannte Bild vom Fund eines kostbaren Rohstoffs im Hinterhof kennt jeder. Jetzt muss nur noch die Ausrüstung beschafft werden und das eigene Bergwerk kann eröffnet werden. Das wäre zwar durchaus einfacher in vielen Fällen, jedoch bedarf das Aufsuchen, Gewinnen und Aufbereiten von Rohstoffen in Deutschland einer Genehmigung. Entscheidungsgrundlage, ob diese Aktivitäten zur Rohstoffversorgung genehmigt werden, ist das Bundesberggesetz (BBergG).
Ob eine Genehmigung nach dem BBergG beantragt werden muss, hängt vom Bodenschatz selbst ab: Man unterscheidet zwischen bergfreien und grundeigenen sowie Grundeigentümerrohstoffen. Während bergfreie und grundeigene
Rohstoffe durch das Bergrecht erfasst werden, gelten für Grundeigentümerbodenschätze lediglich die normalen Gesetze, welche durch den Umgang mit diesen berührt werden. Dies kann bspw. das Baurecht, Gewerberecht oder Wasserhaushaltsgesetz sein. Es gibt zusätzlich noch den Sonderfall, dass auch Grundeigentümerbodenschätze unter das Bergrecht fallen können, falls sie untertägig gewonnen werden.
Steht der Rohstoff unter Bergrecht, ist der Unternehmer dazu verpflichtet gegenüber dem Bergamt einen Betriebsplan vorzulegen. In einem Betriebsplan hält der Unternehmer fest, welche Tätigkeiten er wo und wie plant. Die darin genannten Tätigkeiten dürfen realisiert werden, wenn der Plan durch das Bergamt zugelassen wurde.
Weitere Literaturhinweise
Bei genauem Interesse empfiehlt sich ein Besuch der Website des Bundesamtes für Justiz https://www.gesetze-im-internet.de/bbergg/index.html.
Die Bergbehörden sind in den Bundesländern sehr unterschiedlich strukturiert. In Sachsen ist das Sächsische Oberbergamt in Freiberg zuständig, das dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr nachgeordnet ist: https://www.oba.sachsen.de.
Quellen
Bildquelle Titelbild: Müll, Gerd Altmann auf Pixabay, URL: https://pixabay.com/de/illustrations/paragraf-paragraph-recht-gericht-684509/, letzter Zugriff: 17.06.2019
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Letzte Änderung
25.09.2019